Reinigungs- und Pflegeempfehlung für pulverbeschichtete Teile
Allgemein:
ü Nur reines kaltes oder lauwarmes Wasser verwenden.
ü Nur weiche, nicht abrasive und nicht kratzende Tücher, Lappen oder Industriewatte verwenden.
ü Starkes Reiben ist zu unterlassen.
ü Nach dem Reinigungsvorgang sollte mit klarem Wasser nachgespült werden.
ü Die Reinigung sollte nicht bei direkter Sonneneinstrahlung erfolgen.
ü Wichtig: Die zu reinigenden Flächen sind so mild wie möglich zu reinigen und abschließend ausgiebig mit Wasser zu spülen, da durch Reste von Salzen, Säuren, oder Alkalien Korrosionen ausgelöst werden können.
ü Reiben kann zum Mattwerden der Beschichtung führen.
ü Bei der Verwendung von Hochdruckreinigern ist, in Bezug auf den Oberflächenschutz Vorsicht geboten.
ü Pulverbeschichtete Teile sollten ausschließlich trocken gelagert werden.
Reinigungsmittel:
ü Geringer Zusatz von neutralen oder schwach alkalischen Waschmitteln ist möglich.
ü Es eignen sich auch haushaltsübliche ph-neutrale Reinigungsmittel.
ü Niemals lösungsmittelhaltige Erzeugnisse verwenden.
ü Auf keinen Fall scheuernde oder kratzende Reinigungsmittel verwenden.
ü Keine sauren oder stark alkalischen Reinigungs- und Netzmittel verwenden.
ü Keine organischen Lösemittel, die Ester, Ketone (wie z. B. Azeton), Alkohole, Aromaten, Glykoläther, Benzine, Verdünner (z. B. Nitroverdünner), Fleckenwasser sowie Chlorkohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe oder dergleichen enthalten, verwenden.
ü Um Verschmutzung wie Fette, Öle, Ruß oder Klebereste auf pulverbeschichteten Oberflächen zu entfernen, dürfen aromatisches Testbenzin oder Isopropylalkohol (IPA) angewandt werden.
ü Wenn die Wirkung des vorgesehenen Reinigungsmittels nicht bekannt ist, muss eine Vorprüfung an Nicht-Sichtflächen durchgeführt werden.
ü Wichtig sind die umgehende Entfernung eines Reinigungsmittels, sowie keine langen Einwirkzeiten.
ü Bei der Verwendung von Essigsäure, Oxalsäure, Phosphorsäure sind die Konzentrationen von mehr als 0,5 Prozent nicht zulässig. Andere Säuren, wie Salzsäure, Schwefelsäure etc., sind in jeder Konzentration ungeeignet.
ü Wenn nötig, den Reinigungsvorgang nach 24 Stunden wiederholen.
Diese Empfehlung entspricht dem heutigen allgemeinen Erfahrungsstand und führt zu keiner Rechtsverbindlichkeit.
Im Zweifelsfall und in Spezialfällen ist ein Vorversuch erforderlich.